Montag, 25. Februar 2013

zur Zukunft der Industrie- und Handelskammern - ! oder ?



Angeblich wächst die Kritik an der gesetzlichen oder „Zwangs-“ Mitgliedschaft bei den Kammern in Deutschland. Umfragen der Kammer-organisation bei ihren Pflichtmitgliedern spiegeln ein anderes Bild wider: „Wer uns kennt, findet uns gut“ war das überraschende Ergebnis auch für die Verteidiger. Die Kritiker – anscheinend auch der ehemalige Ministerpräsident von Sachsen Prof. Dr. Kurt H. Biedenkopf - argumentieren mit einer verselbständigten Bürokratie oder der Höhe der Wahlbeteiligungen bei den IHK-Wahlen: derartig geringe Wahlbeteiligung (zumeist um die 10%) würde die demokratische Legitimation des Parlaments der Wirtschaft und ihren Repräsentanten absprechen. Diese Argumentation wird dann auch auf Meinungsäußerungen, amtliche Stellungnahmen und Beschlüsse der Vollversammlungen übertragen und führt mit unter zu Gerichtsentscheidungen, die bisherige Verhaltensmuster der Kammern grundsätzlich verbieten. Wie wird sich nun aber das Bundesverfassungsgericht dazu verhalten. Das gerade zahlreiche Organisationen um eine Stellungnahme gebeten hat.

 


Es ist eine Art Kleinkrieg, den die Kammergegner - im BffK vereinigt- gegen die Pflichtmitgliedschaften führen. Fast unendlich erscheint die Liste der Verfehlungen, der Selbstbedienung und Vetternwirtschaft, würde man die Menge der Aufzählung als Maßstab für die Qualität der Aussagen gleichsetzen. Richtig ist, dass in einigen Kammern nicht so gewirtschaftet oder gearbeitet wird, wie dies das Gesetz oder eigene Regelungen vorsehen – teilweise auch deshalb, weil nicht ausreichend kontrolliert wird. Außerdem ist das Personal in Haupt- und Ehrenamt geteilt, natürliche Interessengegensätze aufgrund öffentlichen Drucks aufgehoben und Kontrollmechanismen ritualisiert. Mehrfach wird kolportiert, dass die Kammern von Unternehmern „gebeipasst werden“, wie dies ein ehemaliger Hauptgeschäftsführer aus Niedersachsen selbstkritisch ausdrückte. Beamten- und Versorgungsmentalität bei den Mitarbeitern, Selbstbedienung und Bereicherung durch Auftragsvergaben zum Ehrenamt – das sind die gängigen Vorurteile, die leider durch Einzelbeispiele - wie jetzt gerade wieder bei der IHK in Potsdam -  immer wieder Nahrung erhalten. Besonders ärgerlich ist dies, wenn notwendige Reglungen nicht existieren oder Gesetze nicht eingehalten werden und dies erst vom bffk öffentlich gemacht wird. Da ist ein öffentlicher Vergleich mit einem Amateur-Verein öffentlich schnell hergestellt. 

 

Aber was soll nun werden?
Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft oder weitere Reform und Modernisierung der Kammern bei gesetzlicher Mitgliedschaft? Dieser Glaubensstreit kann nicht so leicht entschieden werden.

Die Aufhebung oder Aussetzung würde sicher mit einer Übergangsphase abgefedert werden – außer diePolitik, die dies allein zu entscheiden hat, würde dem spanischen Beispiel folgen: Innerhalb von rund zwei Wochen im Spätherbst 2010 wurden die Unternehmen von der Zahlung der Kammerbeiträge entbunden – „Zur Entlastung der Wirtschaft in der Krise“. [Zwischenzeitlich hat auch Griechenland die Pflichtmitgliedschaft aufgeben.]
Viele Kammern mit freiwilliger Mitgliedschaft gibt es weltweit: der skandinavisch-nordeuropäische Raum, die USA, die Neumitglieder der EU in Osteuropa oder die deutschen Auslandshandelskammern (z.B. AHK Polen) zeigen unterschiedlich, wie die Arbeit sich verändert und welche Verschiebungen notwendig sind. Die politische Beratung wurde zunächst zu Gunsten eines aktiven Mitgliedermanagements in der Bedeutung zurück stehen; auch das Angebot der IHK-Leistungen müsste am Markt gegen Konkurrenz im Wettbewerb verkauft werden (in Kooperation mit den Mitgliedern oder auch gegen sie). Die Aufgaben, die der Gesetzgeber den Kammer zuweisen würde, müsste er selbst bezahlen oder die Kammern damit beleihen, d.h. ihnen erlauben, einen kostendeckenden Beitrag dafürzu erheben.

Trotz der vorgetragenen Kritik an der gesetzlichen Mitgliedschaft, bietet diese zahlreiche Vorteile und Möglichkeiten. Diese müssen jetzt im Zusammenhang mit einer evtl. Befassung des Bundesverfassungsgerichtes mit dieser Frage, sorgfältig zusammengetragen und vorgebracht werden.
Viele Tätigkeitsfelder der Kammern sind nicht als wettbewerbliche Leistung oder Projektfinanzierung durch Unternehmen am Markt zu positionieren. Zudem gibt es Aufgabenfelder, die außerhalb von konkreten Wirtschaftlichkeitsberechungen und einer Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Betrieben liegen. Daher sollten sich die Kammern mit gesetzlicher Mitgliedschaft verstärkt um einige Aufgaben dieser Kategorie kümmern.

Hier sehe ich zunächst die Aufgabe als „Informationsbroker“. Angesichts der zahlreichen Quellen für Informationen,der Schwierigkeiten der Sichtung, Ordnung und Bewertung sollten die Kammern hier einen besonderen Service aufbauen. Frei von Werbung oder anderer Beeinflussung kann den Unternehmern hier ein Angebot gegeben werden, dass in dieser Form nicht kostendeckend privatwirtschaftlich angeboten werden kann.

Eine weitere Aufgabe besteht als wirtschaftlich orientierter think-tank oder „Denkfabrik“ einer Region. In Ruhe und ohne wirtschaftlichen Druck Ideen zu entwickeln und auf eine mögliche Machbarkeit hin zu prüfen wären hier proaktive Tätigkeitsfelder.

Ähnlich ist dies bei einer Aufgabe als Projektentwickler und –initiator für die Kammern gelagert: viele (eigene und vor allem neue ) Ideen für ein wirtschaftsfreundliches und –unterstützendes Umfeld können mit Hilfe der Kammern gerade die schwierige Anlaufphase beginnen oder überstehen. Hier könnten und sollten die Kammern eigene wirtschaftsfördernde Projekte entwickeln oder übernehmen und bis zur Phase eines sich selbst tragenden Managements steuern (Beispiel aus meiner Zeit bei der IHK zu Leipzig. "Wirtschaft trifft Wissenschaft" mit finanzieller Projektförderung der IHK). Dazu gehörte auch, das Scheitern einzuplanen und eventuelle Verluste auszugleichen. Kein Ziel darf es sein, dauerhafte Projekte zu betreiben oder ohne Evaluierung Projekte fortzuschreiben.

Diese Rolle als „ehrlicher Makler“ kann auch bei anderen Aufgaben zum Tragen kommen, z.B als Trusted-Third-Party. Häufig werden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit Evaluierungen und Prüfaufträgen beauftragt, die außerhalb der Buch- und Rechnungsprüfung liegen.  Warum nutzt gerade die öffentliche Hand nicht die gesetzlich garantierte kostenlose Expertise der Kammern? So könnten Kammern dann auch regionale oder überregionale neutrale Ratings aufstellen und dadurch die Wirtschaft fördern und fordern.

Gerade bei der Wirtschaftsförderung für eine Region gäbe noch viele ungenutzte Betätigungsfelder für die Kammern: Nun mögen manche sagen, dass die Unterstützung der Organisation von z.B. Wochenmärkten, die Vermarktung regionaler Spezialitätenauch in Form von Kochbüchern oder die Suchmaschinenoptimierung für die Region keine Kammeraufgaben sind. Aber warum eigentlich nicht?

Damit ist bereits einweiteres mögliches Tätigkeitsfeld angeschnitten: Netzwerke(n) der Region. Es sind weniger die Jahresempfänge und Gala-Veranstaltungen, als viel mehr konkrete b2b-Veranstaltungen mit dem Ziel, regionale Unternehmen zur freiwilligen Kooperation zubringen. Warum sollen immer nur gemeinsame Auslandsreisen die teilnehmenden Unternehmer enger verbinden? Können nicht auch regionale Kooperationsbörsen – z.B. mit Universitäten- , Visitenkartenpartys oder regelmäßige Unternehmensbesuche der Kammern für eine bessere Vernetzung sorgen? 

Neben den Tätigkeitsfeldern muss auch der Kritik an den Wahlen zu den Vollversammlungen der Kammern und der politische Willensbildungder unternehmerischen Interessensvertretung begegnet werden.  Hier würden neue Wege der Beteiligung sehr gut tun, besonders dadurch, weil das Internet Möglichkeiten kostengünstig schon bietet. Warum nicht ein Beispiel kopieren? Die "Piraten“- Partei hat bereits das öffentliche Leben in Deutschland revolutioniert: das „liquid feedback“ kann eine transparentere und größere Beteiligung der Unternehmen an der Willensbildung ermöglichen. Die politischen Parteien haben bereits begonnen, sich zu bemühen, Mitglieder und Wähler einzubinden – von der Aufstellung von Programmen für die Bundestagswahl oder bei der Wahl der Spitzenkandidaten. Wahlprogramme vor dem Wahlakt zu den Kammergremien oder Organen - wie Präsidenten und Hauptgeschäftsführer - , sind bisher noch nicht umgesetzt.

 Würde man noch einen großen Schritt weiter gehen, wären auch Elemente einer berufsständischen Kammer denkbar, wie etwa bei den freien Berufen: Versicherungsmakler, Immobilienmakleroder  Unternehmensberater sind die ersten Gruppen die mir einfallen. Die Normierung und Einhaltung von Standards oder Vorbereitung von selbst organisierten Versorgungswerken könnten den Aufgabenkanon der Kammern bei gesetzlicher Mitgliedschaft erweitern.

Vieles kann schon heute nicht allein in einem Kammerbezirk organisiert werden.  Daher sind überregionale Zusammenschlüssenotwendig, jedoch fehlt  regional übergeordneten Strukturen ein rechtlicher Rahmen. Das IHK-Gesetz regelt nur den Bestand regionalen Kammern und nicht die Strukturen auf Landes- und Bundesebene. Dadurch entstehen verschiedene Modelle in den Bundesländern und kosten Zeit bei der Abstimmung untereinander sowie eines einheitlichen Auftritts. Auch das Fehlen einer bundesweiten Regelung im IHK–Gesetzt macht den „Umweg“ über einen Verein bei der bundesweiten Interessenvertretung notwendig (DIHK e.V.). Wären da nicht anderen Modell der Zusammenarbeit oder Organisation zu suchen? Hier stehen auf der einen Seite das österreichische Modell einer Bundeskammer, die dann über Kammern der einzelnen Bundesländer die Aufsicht führt. Auf der anderen Seite wird das föderale Prinzip des Aufbaues von der Region zum Bund stehen. Welches der beiden Ansätze besser ist, wird schwer zu beantworten sein, aber eine gesetzliche Regelung über den regionalen Ansatz hinaus ist zwingend. Entscheidend aber bleibt, welche Aufgaben der Gesetzgeber den Kammernübertragen hat und welche Form er sich für seine Unterstützung wünscht. Über die Aufgabenzuordnung  muss allein der Gesetzgeberentscheiden. 

Lars Bosse